Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bergwiesel – Mountainbike Touren & Training
1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Bergwiesel und den Teilnehmern von Touren, Trainings und Kursen.
2 Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt über die Website, per E-Mail oder telefonisch.
Der Vertrag kommt schriftlich oder auch mündlich zustande.
3 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer müssen:
gesundheitlich geeignet sein
über ausreichende Fahrtechnik verfügen
geeignete Ausrüstung mitführen
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei ungeeigneter Ausrüstung oder mangelnder Eignung auszuschließen.
4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Die Zahlung ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Veranstaltungsbeginn fällig.
5 Rücktritt durch Teilnehmer
Stornierung bis:
14 Tage vor Termin: kostenfrei
7–13 Tage: 50 %
unter 7 Tage: 100 %
Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
6 Rücktritt durch Veranstalter
Bei:
höherer Gewalt
unzureichender Teilnehmerzahl
extremen Wetterbedingungen
kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
7 Haftung
Es gilt die Haftungsregelung wie in der Haftungserklärung beschrieben.
8 Foto- und Videoaufnahmen
Die Nutzung erfolgt nur bei ausdrücklicher Einwilligung.
9 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern gesetzlich zulässig.


Ausrüstung Biken & Wandern:
  • Bei allen Biketouren besteht Helmpflicht, ein funktionstüchtiges MTB ist selbstverständlich. Für eventuelle Schutzausrüstung z.B. ( Protektoren, Handschuhe, Helm ) hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.
    Eine entsprechende Ausrüstung ist bei Touren in die Berge unerlässlich. Selbst im Sommer gehören Regenbekleidung und warme Bekleidung mit auf Tour. Beim Wandern empfiehlt sich ein hoher Wanderstiefel und eventuell auch Wanderstöcke.
    Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen



Haftungserklärung und Risikoanerkennung
Mountainbike Touren & Trainings (Sommer & Winter)
Veranstalter
Bergwiesel
Eibweg 1
88339 Bad Waldsee
1. Vertragsgegenstand
Diese Erklärung gilt für alle durch Bergwiesel durchgeführten Mountainbike-Fahrtechnikkurse,
geführten Touren (Sommer und Winter), Trainings, Workshops, Coachings sowie alpinen Guidings.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Der/Die Teilnehmer/in erklärt, gesundheitlich geeignet zu sein und über ausreichende konditionelle
sowie fahrtechnische Fähigkeiten zu verfügen. Das verwendete Mountainbike muss technisch
einwandfrei sein. Geeignete Schutzausrüstung (mindestens Helm) ist verpflichtend. Den
Anweisungen des Guides ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Risikoanerkennung – Sommer- und Wintertouren
Mountainbiken im Gelände, insbesondere im alpinen Raum und bei winterlichen Bedingungen, ist
mit erheblichen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere Sturz- und Verletzungsgefahr,
Kollisionen, wechselnde Untergrundverhältnisse, Witterungseinflüsse, Steinschlag, Lawinengefahr,
Eis, Schnee, schlechte Sicht, Kälte sowie unvorhersehbare Naturereignisse.
Winterliche Touren beinhalten zusätzliche objektive Gefahren wie vereiste Wege, verdeckte
Hindernisse unter Schnee, erhöhte Rutschgefahr sowie eingeschränkte Rettungsmöglichkeiten.
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
4. Eigenverantwortlichkeit
Der/Die Teilnehmer/in handelt eigenverantwortlich und ist verpflichtet, die eigenen körperlichen
Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. Jede/r Teilnehmer/in ist für die eigene Fahrweise,
Geschwindigkeit und Risikobereitschaft selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt im Sinne der
allgemeinen deliktischen Haftung gemäß § 823 BGB auf eigenes Risiko.
5. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Bergwiesel sowie dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist – soweit
gesetzlich zulässig – ausgeschlossen für Schäden, die nicht auf vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Versicherung
Der/Die Teilnehmer/in bestätigt, über eine ausreichende Krankenversicherung zu verfügen. Der
Abschluss einer privaten Unfall-, Haftpflicht- sowie ggf. Bergekostenversicherung wird ausdrücklich
empfohlen.
7. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei grobem Fehlverhalten oder Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann ein Ausschluss von
der Veranstaltung erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.